2247 ff.) befindet sich kein ausgefülltes Erhebungsformular über die wirtschaftlichen Verhältnisse in den Akten. A.________ gab an, mit seiner Erwerbstätigkeit ein monatliches Nettoeinkommen inkl. 13. Monatslohn von CHF 3'200.00 zu generieren (pag. 1625, Z. 28 f.). Aus den aktenkundigen Steuerdaten (pag. 2206 ff.) erhellt, dass A.________ im Jahr 2021 ein Einkommen von CHF 40’500.00, monatlich ausmachend rund CHF 3'375.00, generierte. Darauf ist mangels anderweitiger belegter Angaben abzustellen. Unter Berücksichtigung des gewährten Pauschalabzugs von 25% resultiert somit ein Tagessatz von CHF 80.00. A.___