Aufgrund der Verletzung des Beschleunigungsgebots gemäss Art. 5 Abs. 1 StPO rechtfertigt sich eine Strafreduktion um 10 Tagessätze. 24.3 Zwischenfazit Nach Berücksichtigung der Täterkomponenten und der Verletzung des Beschleunigungsgebots resultiert für A.________ für die öffentliche Aufforderung zu Verbrechen – vorbehältlich der nachfolgenden Ausführungen – eine Geldstrafe von insgesamt 45 Tagessätzen. 24.4 Tagessatzhöhe Ein Tagessatz beträgt höchstens CHF 3'000.00.