46 24. Ad A.________ 24.1 Täterkomponenten Aufgrund der ausdrücklichen Mitwirkungsverweigerung (vgl. pag. 2247 f.) ist nur wenig über die persönlichen Verhältnisse und das Vorleben von A.________ bekannt. Er ist am ________ in AG.________ geboren (vgl. pag. 2263). Im Tatzeitpunkt war er ________ Jahre alt. Den Akten kann die Berufsbezeichnung «AI.________» entnommen werden (vgl. beispielsweise pag. 11 und pag. 194). Gemäss eigenen Angaben ist er mit einem Arbeitspensum von 80% als AI.________ tätig (pag. 1625, Z. 21-26).