Die öffentliche Aufforderung zu Verbrechen war mithin ohne weiteres vermeidbar, was leicht straferhöhend zu werten ist. 23.2.3 Fazit zur subjektiven Tatschwere Die subjektiven Tatkomponenten sind insgesamt neutral zu werten. 23.3 Fazit zu den Tatkomponenten Unter Berücksichtigung aller Tatkomponenten erscheint eine hypothetische Geldstrafe von 40 Tagessätzen dem leichten Tatverschulden aller vier Beschuldigten als angemessen. Ausgehend von diesen 40 Tagessätzen Tatkomponentenstrafe sind im Nachfolgenden die Täterkomponenten je einzeln zu berücksichtigen.