45 ten verübt werden wird. Sodann wurde nicht zu Verbrechen zum Nachteil einer unbestimmten Anzahl von Menschen aufgerufen. Im Vergleich zu anderen vorstellbaren öffentlichen Aufforderungen zu Verbrechen, deren Gefahr der Realisierung deutlich höher einzustufen ist, ist das Ausmass der Rechtsgutgefährdung im vorliegenden Fall noch im leichten Bereich anzusiedeln. 23.1.2 Art und Weise der Herbeiführung der Rechtsgutgefährdung resp. Verwerflichkeit des Handelns (kriminelle Energie)