ERDOGANS» wird deutlich, dass es sich bei den Teilnehmenden nicht etwa um Anhänger des türkischen Regimes handelte, sondern das Gegenteil der Fall sein dürfte. Im Aufruf zur Teilnahme an der nicht bewilligten Kundgebung wurde insbesondere die Abstimmung über das Verfassungsreferendum vom 16. April 2017 in der Türkei ausdrücklich als Grund genannt (vgl. pag. 87). An dieser Abstimmung wurde unter anderem über die umstrittene Einführung eines Präsidialsystems entschieden. Die Wirkung der Botschaft