1 StGB), welche ebenfalls Verbrechen darstellen. Mit Blick auf die Gefährdung des Rechtsguts von Leib und Leben durch die öffentliche Aufforderung zur Tötung einer Person ist insbesondere die Gefahr ausschlaggebend, welche vom Transparent im Rahmen der nicht bewilligten Kundgebung ausging. Angesichts des Titels der nicht bewilligten Kundgebung «GEGEN DIE DIKTATUR ERDOGANS» wird deutlich, dass es sich bei den Teilnehmenden nicht etwa um Anhänger des türkischen Regimes handelte, sondern das Gegenteil der Fall sein dürfte.