20.5 Verbindungsbusse Eine bedingte Strafe kann mit einer Busse nach Art. 106 aStGB verbunden werden (Art. 42 Abs. 4 aStGB). Bestimmt es das Gesetz nicht anders, so ist der Höchstbetrag der Busse CHF 10'000.00 (Art. 106 Abs. 1 StGB). Das Gericht spricht im Urteil