_ Gemäss dem als erwiesen erachteten Sachverhalt benutzte G.________ auf dem Bundesplatz am Nachmittag des 25. März 2017 anlässlich der nicht bewilligten Kundgebung mit dem Titel «GEGEN DIE DIKTATUR ERDOGANS» die auf der Ladefläche eines Handwagens, an welchem das Transparent befestigt war, befindliche Musik- bzw. Lautsprecheranlage, indem er einen Lautsprecher ausrichtete. Währenddessen skandierte AD.________ vor dem Transparent verschiedene politische Parolen. Auch das Verhalten, welches G.______