Auch AD.________, der vor dem Transparent und mittels der auf dem Handwagen angebrachten Lautsprecheranlage politische Parolen skandierte, wurde bereits mit Strafbefehl verurteilt (vgl. Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland BM 17 24829 vom 27. Oktober 2020). Die weiteren mit dem Transparent in Verbindung zu bringenden Personen konnten im Rahmen der Ermittlungen (noch) nicht identifiziert werden; das Verfahren gegen unbekannte Täterschaft wurde daher sistiert (vgl. pag. 1318). Entgegen der Behauptung von Rechtsanwalt F.___