Es ist von direktem Vorsatz auszugehen. Mit Blick auf das Vorbringen von Rechtsanwalt F.________ ist an dieser Stelle festzuhalten, dass die Strafuntersuchung in der vorliegenden Angelegenheit gegen sämtliche Personen geführt wurde, welche sich an der Verbreitung der Botschaft beteiligten. So wurde beispielsweise AE.________, der den Handwagen anlässlich des nicht bewilligten Kundgebungsumzugs an der Deichsel hinter sich herzog, seinerseits rechtskräftig wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen gemäss Art.