Als ich das gesehen habe, habe ich das so aufgefasst, dass dort unterschiedliche Sachen ‹drifaue› von Gewalt, die er braucht. Und um diese Gewalt einzuordnen oder aufzuzeigen, was damit gemeint sein könnte, habe ich halt ein paar Sachen von Erdogan, Akten und Taten von Erdogan, gewaltvolle Taten wie Folter, politische Gefangenschaft oder auch der völkerrechtswidrige Einmarsch in Nordsyrien erläutern wollen». Er bezeichnet dabei die «Waffen» von Präsident Erdoğan, die gemäss Transparent gegen diesen selbst gerichtet werden sollen, explizit als Gewalttaten, mithin als Verbrechen im Sinne von Art. 259 Abs. 1 aStGB.