17.2.5 Fazit zum objektiven Tatbestand Nach dem Gesagten ist im Sinne einer objektiven Betrachtung in der anlässlich der nicht bewilligten Kundgebung vom 25. März 2017 erfolgten Präsentation des Transparents, auf dem der Schriftzug «KILL ERDOGAN with his own weapons» sowie dem Konterfei des Präsidenten Erdoğan und die gegen ihn gerichtete Faustfeuerwaffe abgebildet waren, eine öffentliche Aufforderung zur Tötung eines Menschen – mithin zu einem Verbrechen – zu sehen.