37 Transparent auf. Hätten die Beschuldigten anstelle des Gewaltaufrufs eine Zahn- pasta-Werbung umrahmt von lauter Musik und Werbeparolen auf dem Handwagen präsentiert, würde ihnen auch die darin enthaltene Botschaft, man solle diese Zahnpasta kaufen, entsprechend zugerechnet, mit dem einzigen Unterschied, dass sie sich dabei aufgrund des legalen Inhalts der Botschaft nicht strafbar gemacht hätten.