Genauso wenig, wie es jemandem in den Sinn kommen würde, einem anderen Demonstrations-Teilnehmer, der mit seinen Armen ein Plakat in die Höhe hält, die dort zu erkennende Botschaft nicht zuzurechnen, wäre es auch vorliegend nicht denkbar, die Beschuldigten, welche den Handwagen mit dem besagten Transparent zogen/schoben, auf dem Handwagen mitfuhren, am Lautsprecher herumhantierten, die Musik- bzw. Lautsprecheranlage bedienten und/oder sich unmittelbar um den Wagen herum befanden, nicht mit der Aussage auf dem Plakat in Verbindung zu bringen. Auch wäre in vergleichbarer Weise klar, dass eine Person, welche anlässlich eines Demonstrationsumzugs in der Frontreihe ein Banner mitträgt