gezogen wurde (beispielsweise durch die laute Musik, das darum herum Versammeln, etc.). Genauso wenig, wie es jemandem in den Sinn kommen würde, einem anderen Demonstrations-Teilnehmer, der mit seinen Armen ein Plakat in die Höhe hält, die dort zu erkennende Botschaft nicht zuzurechnen, wäre es auch vorliegend nicht denkbar, die Beschuldigten, welche den Handwagen mit dem besagten Transparent zogen/schoben, auf dem Handwagen mitfuhren, am Lautsprecher herumhantierten, die Musik- bzw. Lautsprecheranlage bedienten und/oder sich unmittelbar um den Wagen herum befanden, nicht mit der Aussage auf dem Plakat in Verbindung zu bringen.