Zu diesem Akt des Verbreitens haben die Beschuldigten je mit ihren eigenen Handlungen (sei es durch Ziehen oder Stossen des Handwagens, Mitfahren auf dem Handwagen, Bedienen oder Überprüfen der Lautsprecheranlage, Ausrichten der Lautsprecher, etc.) persönlich beigetragen, weshalb ihnen die Tathandlung der Aufforderung zu einem Verbrechen auch je einzeln zuzurechnen ist. Sie haben einerseits dafür gesorgt, dass das Transparent überhaupt sichtbar wurde (durch das Ziehen durch die Stadt hindurch bis zum Bundesplatz, wo es dann rund zwei Stunden und 50 Minuten präsentiert wurde) und andererseits mit ihrem Verhalten dazu beigetragen, dass die Aufmerksamkeit der Masse auf das Transparent