Der strafbare «Akt der Äusserung» ist vorliegend, wie bereits erwähnt, das Verbreiten der auf dem Transparent enthaltenen und als eindringlich einzustufenden Aufforderung zur Tötung des türkischen Präsidenten. Zu diesem Akt des Verbreitens haben die Beschuldigten je mit ihren eigenen Handlungen (sei es durch Ziehen oder Stossen des Handwagens, Mitfahren auf dem Handwagen, Bedienen oder Überprüfen der Lautsprecheranlage, Ausrichten der Lautsprecher, etc.) persönlich beigetragen, weshalb ihnen die Tathandlung der Aufforderung zu einem Verbrechen auch je einzeln zuzurechnen ist.