fentliche Aufforderung zu Verbrechen unmittelbar ausgesprochen haben oder nicht. Nicht verlangt ist neben der (hiervor bereits bejahten) Eindringlichkeit der Aufforderung auf dem Transparent eine weitere eindringliche Verhaltensweise seitens der Beschuldigten persönlich. Der strafbare «Akt der Äusserung» ist vorliegend, wie bereits erwähnt, das Verbreiten der auf dem Transparent enthaltenen und als eindringlich einzustufenden Aufforderung zur Tötung des türkischen Präsidenten.