36 an eine Strassensignalisationstafel auf dem Predigerplatz in Zürich. Nicht massgebend für den Schuldspruch war in jenem Verfahren, ob die beschuldigte Person das Flugblatt selber hergestellt hatte oder sich bei ihrem Appell persönlich einem unbestimmten Kreis von Personen zeigte. Vielmehr genügte alleine das Anbringen des Flugblatts für den Schuldspruch. Neuere bundesgerichtliche Rechtsprechung dazu gibt es soweit ersichtlich nicht. Entsprechendes hat auch vorliegend zu gelten: Irrelevant ist, ob die Beschuldigten das Transparent selber hergestellt, bei dessen Herstellung geholfen oder die öf-