259 Abs. 1 aStGB umfasst. Zusammenfassend wurde das geschützte Rechtsgut durch die öffentliche Aufforderung zu einem Verbrechen zweifelsfrei gefährdet. 17.2.4 Zurechenbarkeit Fraglich und zu prüfen ist im Weiteren, inwiefern sich die Beschuldigten die auf dem Transparent enthaltene öffentliche Aufforderung zur Tötung des Präsidenten Erdoğan mit ihren jeweiligen Handlungen zu eigen machten. Dies ist dann zu bejahen, wenn die Beschuldigten durch ihre Handlungen zum Verbreiten der strafbaren Aufforderung zu einem Verbrechen einen Beitrag geleistet haben.