Zunächst handelt es sich hier um weit mehr als eine bloss ehrverletzende Äusserung. Der Leitspruch «KILL ER- DOGAN with his own weapons» kann im Zusammenhang mit dem Konterfei des Präsidenten Erdoğan und der gegen ihn gerichteten Faustfeuerwaffe nicht mehr als blosse Kritik gegen ihn verstanden werden. Es ist denn auch alleine aus dem Transparent heraus nicht ersichtlich, wer oder was inwiefern kritisiert werden sollte. Schliesslich geht ein Tötungsaufruf auch über eine im politischen Kontext ergangene provozierende und schockierende Äusserung hinaus, womit auch die von Rechtsanwalt F.________ herangezogene Rechtsprechung (BGE 138 I 274 E. 2.2.1;