ERDOGAN» bzw. «tötet Erdoğan» durch den deutlichen Abstand zwischen den beiden Wörtern klar in den Vordergrund. Erst bei genauerer Betrachtung fällt dem aufmerksamen Leser die kursive Formatierung auf. Wird das kursiv Geschriebene als ein Wort gelesen, ergibt dies den Begriff «KILLER», was «Mörder» bedeutet. Daraus schliesst die Vorinstanz, die Lesart, wonach Präsident Erdoğan als Killer bezeichnet werde, stehe im Vordergrund und es werde bei dieser Betrachtung nicht etwa zu seiner Tötung aufgefordert (S. 33 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1926 oben). Dem ist nicht zu folgen: