Anderseits ist auch das Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft, wonach sich die Aufforderung gegen das von Präsident Erdoğan errichtete System oder gegen jeden, der dieses System – auch in der Schweiz – unterstütze, richte, nicht einschlägig. Nach den vorangehenden Ausführungen ist ein derart weitgehendes Verständnis für den durchschnittlichen Betrachter des Transparents nicht naheliegend.