StPO vorliegend beachtet worden wäre, erscheint es bedenklich, einer nicht juristisch ausgebildeten Person quasi eine rechtliche Würdigung des Sachverhalts zu überlassen, zumal es sich bei der hier im Zentrum stehenden Frage, ob das inkriminierte Transparent eine öffentliche Aufforderung zu Verbrechen enthält oder nicht, um eine rein rechtliche und damit vom Gericht selber zu beantwortende Frage handelt. Gewiss hat – wie auch die Berufungsführerin festhält – das englische Verb «to kill someone» mehrere Bedeutungen und kann neben «jemanden töten» je nach Zusammenhang auch bedeuten, «jemanden ausser Gefecht setzen».