Die Vorinstanz führte, ohne vorher den Inhalt des Transparents in einen Kontext zu setzen, und mit Verweis auf die Aussagen des Zeugen N.________ aus, die Aufforderung, jemanden mit seinen eigenen Waffen zu töten, erinnere einerseits an die sprichwörtliche Redensart «jemanden mit seinen eigenen Waffen schlagen». Wenn man den Begriff «google», erscheine als Synonym «den Spiess umdrehen», was ebenfalls vor allem sinnbildlich zu verstehen sei. Diese Sprichwörter würden bloss bedeuten, dass der Gegner unterliege, während derjenige, der zuerst angegriffen worden sei, obsiege und nicht zwangsläufig, dass der Gegner getötet werde.