31 kann die von der Vorinstanz gleich zu Beginn aufgeworfene Frage nach den möglichen Adressaten der Aufforderung (mithin, noch bevor klar ist, welche Botschaft überhaupt verbreitet wurde) unbeantwortet bleiben. Es spielt dabei insbesondere keine Rolle, ob in der Schweiz oder in der Türkei lebende Menschen zu einem Verbrechen aufgefordert werden sollten. 17.2.2 Botschaft des Transparents als Aufforderung zu einem Verbrechen Zu klären ist, ob mit dem inkriminierten Transparent zu einem Verbrechen aufgefordert wurde.