259 StGB mit weiteren Hinweisen). Regelmässig kann sich der Nachweis des Vorsatzes bei nicht geständigen Tätern nur auf äusserlich feststellbare Indizien stützen, die Rückschlüsse auf deren innere Einstellung erlauben (Urteil des Bundesgerichts 6B_899/2021 vom 26. Januar 2023 E. 3.6.2; BGE 135 IV 12 E. 2.3.2). 17.2 Subsumtion objektiver Tatbestand 17.2.1 Öffentlichkeit Die Voraussetzung der Öffentlichkeit ist ohne Weiteres und unbestrittenermassen zu bejahen.