30 Nach der hier relevanten Tatbestandsvariante muss sich die Aufforderung auf ein Verbrechen beziehen. Verbrechen sind Taten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht sind (Art. 10 Abs. 2 StGB). Bei den Delikten der vorsätzlichen Tötung gemäss Art. 111 StGB und des Mordes gemäss Art. 112 StGB handelt es sich um Verbrechen i.S.v. Art. 10 Abs. 2 StGB. In der Lehre wird sodann die Auffassung vertreten, dass die Erfassung einer Aufforderung zu Delikten im Ausland durch Art.