16. Anwendbarkeit des Medienstrafrechts 16.1 Rechtliche Grundlagen Art. 28 Abs. 1 aStGB verankert den Grundsatz der exklusiven Strafbarkeit des Autors bei Mediendelikten. Danach ist in aller Regel der Autor allein strafbar, wenn eine strafbare Handlung durch Veröffentlichung in einem Medium begangen wird und sie sich in dieser Veröffentlichung erschöpft. Die Haftung der nachrangigen Verantwortlichen beschränkt sich heute auf die vorsätzliche oder fahrlässige «Nichtverhinderung einer strafbaren Veröffentlichung» i.S.v. Art. 322bis StGB.