___ (Zeit: ca. 00:16-00:21) zu sehen. Auf den als Vergleichsmaterial dienenden Fotos sind dieselben Gesichtszüge wiederzuerkennen, womit erstellt ist, dass es sich beim Kundgebungsteilnehmer auf dem Videomaterial um G.________ handelt. Als G.________ den Lautsprecher ausrichtete und den Stecker kontrollierte, skandierte AD.________ vor dem Transparent und über ebendiese Lautsprecheranlage verschiedene politische Parolen. Im Ergebnis erachtet die Kammer hinsichtlich G.________ folgenden Sachverhalt als erstellt: Am Nachmittag des 25.03.2017 fand in Bern eine nicht bewilligte Kundgebung mit dem Titel