24 14.8 Ad G.________ Für die Kammer bestehen keine Zweifel daran, dass G.________ auf dem Bundesplatz die auf der Ladefläche des Handwagens befindliche Musik- bzw. Lautsprecheranlage bediente, indem er die Lautsprecher ausrichtete. Dabei handelte es sich um den Handwagen, an welchem das Transparent befestigt war. Dies wird gestützt auf das erhobene Bild- und Videomaterial sowie die als Vergleichsmaterial dienenden Fotos, welche im Rahmen der erkennungsdienstlichen Erfassung am 1. November 2023 erstellt wurden (vgl. pag. 2320 ff.), eindeutig.