Sodann hielt er sich, als der Handwagen mit dem Transparent schliesslich auf dem Bundesplatz stand, unmittelbar davor auf (Zeit: 00:08). Im Ergebnis erachtet die Kammer hinsichtlich C.________ folgenden Sachverhalt als erstellt: Am Nachmittag des 25. März 2017 fand in Bern eine nicht bewilligte Kundgebung mit dem Titel «GEGEN DIE DIKATATUR ERDOGANS» statt. Anlässlich des Kundgebungsumzugs fuhr C.________ sitzend auf der Ladefläche eines Handwagens mit, an welchem ein Transparent befestigt war und bediente dabei die Musik- bzw. Lautsprecheranlage. Als der Handwagen auf dem Bundesplatz angekommen war, befand sich C.___