14.6 Ad C.________ Vorab ist hinsichtlich des Abladens des Tisches auf die vorangehenden Ausführungen betreffend A.________ zu verweisen. Nicht nachvollziehbar ist wiederum, worauf sich die Polizei bei ihrer Feststellung, C.________ habe geholfen, den Tisch ab dem Handwagen zu laden (vgl. pag. 242 und 244), stützte. Dies kann demnach nicht als erstellt gelten.