Mithilfe dieses Fotoblatts wird eindeutig, dass es sich bei der hiervor beschriebenen Person um A.________ handelte. A.________ lässt sich im Videomaterial anhand der prägnanten Gesichtszüge und insbesondere der markanten Augenbrauen identifizieren. Übereinstimmend mit dem Fotoblatt sind überdies die Haarlinie sowie im Seitenprofil die Form des rechten Ohrs und der Stirn deutlich wiedererkennbar (vgl. zum Ganzen: pag. 221; P.________ Zeit: ca. 00:24-00:25 und 01:26; R.________, Zeit: ca. 00:02-00:08; Q.________ Zeit: ca. 00:00-00:08;