Zeit: ca. 53:46-53:51). Dieselbe Person ist sodann auf dem Bundesplatz unmittelbar vor dem Handwagen mit dem Transparent zu erkennen (vgl. R.________ Zeit: ca. 00:00-00:07). Fraglich ist, ob es sich bei dieser Person um A.________ handelt. Als massgebendes Vergleichsmaterial dient das Fotoblatt, welches im Rahmen der erkennungsdienstlichen Erfassung am 5. Januar 2018 erstellt wurde (vgl. pag. 221). Mithilfe dieses Fotoblatts wird eindeutig, dass es sich bei der hiervor beschriebenen Person um A.________ handelte.