194 und 196), stützte. Diese Handlung kann ihm nicht zugerechnet werden. Für die Kammer bestehen demgegenüber keine Zweifel daran, dass es sich beim linken Frontmann des nicht bewilligten Kundgebungsumzugs vom 25. März 2017 um dieselbe Person handelt, welche auf den Videoaufnahmen der Überwachungskameras der Polizeiwache Waisenhaus auf der Ladefläche des Handwagens mit dem Transparent zu sehen ist (vgl. P.________ Zeit: ca. 00:00-00:26, ca. 01:17- 01:27, ca. 02:02-02:06; Q.________ Zeit: ca. 00:00-00:06; T.________ Zeit: ca. 53:46-53:51).