Anhaltspunkte für weitere, nicht aktenkundige, polizeiliche Ermittlungen liegen nicht vor. Aus den Polizeiberichten geht insbesondere nicht hervor, dass die darin enthaltenen Ausführungen unter anderem auf Wahrnehmungen der Polizei anlässlich der Kundgebungen vom 25. März 2017 gründeten. Die Kantonspolizei Bern stand anlässlich der bewilligten Kundgebung vom 25. März 2017 in Bern zwar mit einem Aufgebot im Einsatz (vgl. pag. 31); sie tätigte jedoch anlässlich der beiden Kundgebungen vom 25. März 2017 keine sicherheitspolizeilichen Interventionen.