(Datenträger «WD Elements», Dateipfad: S.________), eine Vielzahl von Standbildern aus dem erhobenen Bild- und Videomaterial (pag. 198 ff., pag. 247 ff., pag. 294 ff. und pag. 446 ff.), die Fotoblätter von A.________, C.________ und E.________ (pag. 221, pag. 265, pag. 314) sowie die Fotos von G.________ (pag. 2320 ff.). Sodann wurden die Beschuldigten jeweils polizeilich, durch die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland sowie durch die Vorinstanz einvernommen, wobei sie, soweit die jeweiligen Vorwürfe gemäss den Strafbefehlen vom 5. November 2020 betreffend, im Wesentlichen keine Aussagen machten (pag. 222 ff., pag.