Zur fraglichen Zeit befand sich sowohl entlang der Route des nicht bewilligten Kundgebungsumzugs als auch auf dem Bundesplatz eine grosse Anzahl von Personen (auf dem Bundesplatz schliesslich rund 1'000 bis 1'200), welche das fragliche Transparent zur Kenntnis nehmen konnten (Sammelrapport vom 21. August 2019: pag. 36). Die Beschuldigten bestreiten ihre Teilnahme am Kundgebungsumzug vom 25. März 2017 grundsätzlich nicht (pag. 1808; pag. 2100; pag. 2070; pag. 2090). Demgegenüber wird ihre Beteiligung gemäss den in den Strafbefehlen beschriebenen Tathandlungen im Wesentlichen bestritten (pag. 2049; pag. 2099; pag. 2070; pag.