_), wie der damals zuständigen Staatsanwältin Bericht erstattet wurde. So sei diese am 15. Januar 2018 darüber informiert worden, dass die Auswertung des Mobiltelefons im Verfahren BM 15 33095 unter anderem ergeben hätte, dass E.________ mutmasslich im Zusammenhang mit dem Transparent «KILL ERDOGAN with his own weapons!» stehe. Die damals zuständige Staatsanwältin sei gleichzeitig angefragt worden, ob diese Erkenntnisse resp. die Daten des Mobiltelefons von E.________ für die polizeilichen Ermittlungen betreffend die vorliegende Strafuntersuchung verwendet werden dürften. Am 17. Januar 2018 habe dies die damals zuständige Staatsanwältin telefonisch bejaht.