Je nach Situation hat die Verfahrensleitung ein neues Verfahren einzuleiten oder einleiten zu lassen oder die Strafbehörde zu benachrichtigen, bei der das Verfahren hängig ist, in welchem die Zufallsfunde Bedeutung haben (Urteil des Bundesgerichts 6B_191/2016 vom 5. August 2016 E. 2.2). Es ergibt sich direkt aus dem Dokument «Auswertung Mobiltelefon E.________» auf dem Datenträger «WD Elements» (Dateipfad: S.________), wie der damals zuständigen Staatsanwältin Bericht erstattet wurde.