In dieser Konstellation erwachsen die Einstellungen der Widerrufsverfahren in Rechtskraft. Im Weiteren sind, soweit die Vorwürfe der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit betreffend, die Kostenfolgen zu prüfen. Dies geht entgegen den Ausführungen der Verteidigungen (vgl. pag. 2048; pag. 2069; pag. 2088) unmittelbar aus der Berufungserklärung der Generalstaatsanwaltschaft hervor (vgl. pag. 1959 ff.). Nicht der Rechtskraft zugänglich und daher ebenfalls zu überprüfen sind die Verfügungen der Vorinstanz betreffend die bei A.________, C.________ und E.______