unter Kosten- und Entschädigungsfolgen inkl. 7,7% MWST im erst- und oberinstanzlichen Verfahren. 5.5 Anträge von G.________ Namens und auftrags von G.________ stellte Rechtsanwalt H.________ folgende Anträge (pag. 2087 f.): 1. Die Berufung der Staatsanwaltschaft vom 14. März 2022 (Anmeldung) resp. vom 21, Juli [recte: 21. Juli] 2022 (Berufungserklärung) sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Das vorinstanzliche Urteil sei in allen Teilen zu bestätigen.