5.4 Anträge von E.________ Namens und auftrags von E.________ stellte Rechtsanwalt F.________ folgende Anträge (pag. 2068): 1. Die Berufung der Berufungsführerin sei vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf eingetreten wird; 2. Das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland, Einzelgericht, vom 09. März 2022 sei vollumfänglich zu bestätigen; 3. Die Kosten des Berufungsverfahrens seien vom Kanton Bern zu tragen und dem Berufungsgegner seien die Kosten der Verteidigung für das Berufungsverfahren gemäss noch einzureichenden Honorarnote zu erstatten;