5.3 Anträge von C.________ Namens und auftrags von C.________ stellte Fürsprecher D.________ folgende Anträge (pag. 2096 f.): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 09. März 2022 betreffend den Berufungsgegner insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1.1. das Verfahren wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, angeblich begangen am 07.04.2018 in Bern, zufolge Verjährung ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde;