5.2 Anträge von A.________ Namens und auftrags von A.________ stellte Rechtsanwältin B.________ folgende Anträge (pag. 2047): 1. Die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft vom 21. Juli 2022 sei vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf eingetreten wird; 2. Das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 9. März 2022 sei vollumfänglich zu bestätigen; 3. A.________ sei eine Entschädigung für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte auszurichten; 4. Die Verfahrenskosten seien vollumfänglich dem Staat aufzuerlegen.