10. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 9. März 2022 betreffend G.________ insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 10.1. das Verfahren wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, angeblich begangen am 07.04.2018 in Bern sowie wegen Widerhandlung gegen das Gesetz über das kantonale Strafrecht (Vermummungsverbot), angeblich begangen am 07.04.2018 in Bern, zufolge Ver- 10 jährung ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde;