8. E.________ sei schuldig zu erklären der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit, begangen am 25.03.2017, ca. 13.40 Uhr bis ca. 16.30 Uhr, in Bern; 9. E.________ sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen und als Zusatzstrafe zu den Urteilen der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom ________ zu verurteilen: 9.1. zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen in vom Gericht nach den Einkommensverhältnissen im Urteilszeitpunkt zu bestimmender Höhe; 9.2. zur Bezahlung der anteiligen Verfahrenskosten.