7.1. das Verfahren wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, angeblich begangen am 07.04.2018 in Bern, zufolge Verjährung ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde; 7.2. E.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung des Landfriedensbruchs, angeblich begangen am 07.04.2018 in Bern; 7.3. das Widerrufsverfahren betreffend Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom ________ (BM 16 3994) unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den Kanton Bern und ohne Ausrichtung einer Entschädigung eingestellt wurde;